Konto .. Kindergeld ...

  • Hallo im Moment ist alles total viel und ich stehe alleine vor einem Berg Formalitäten.Ich bin 17 Jahre. Vor 3 Monaten verstarb meine Mutter und ich bin nun wohnhaft bei meinem Vater, als jetziger Sorgeberechtigter. Alles liegt im Chaos, jetzt zu meinem Problem oder zu meinem Unwissen: Soweit ich das richtig verstanden habe, wurde das Konto meiner Mutter direkt nach ihrem Tod eingefroren. Was bedeutet das nun? Ich glaube keiner besitzt eine Vollmacht. Die Bankkarte habe ich noch, wenn ich jetzt zu der Bank gehe, kann ich dann etwas über das Konto fragen oder wird mir das verweigert? Denn wir haben das nötige Kindergeld beantragt und keiner weiß, was wo steht.


    Es hieß, nachdem das Erbe ausgeschlagen wurde (Oder angenommen, in meinem Fall ausgeschlagen) kommt noch ein Brief mit der Bestätigung, der dann ans Familiengericht geleitet wird. Die entschieden dann über Gott und die Welt und schicken uns ein Brief zu, der dann wiederrum dahin geschickt wird, wo das Kindergeld herkommt und dann würden die auch wieder entscheiden, ob uns das zusteht. Leider spricht mein Vater kaum Deutsch und meine Stiefmutter ebenfalls nicht, deswegen habe ich natürlich die Hälfte falsch verstanden. Keiner kümmert sich mal um irgendetwas. Ich benötige einen Teil des Kindergeldes dringend für die Fahrschule, denn ich brauche bis ich 18 bin auf jeden Fall meinen Führerschein. Aber alles prasselt vor sich hin und ich warte und die Zeit vergeht. Mit 17 habe ich kaum die Macht, irgendwas von alleine zu regeln, ich werde nicht ernst genommen. Unterstützung habe ich kaum welche, ich weiß nicht mal wo ich anfangen soll. Kann mir einer Helfen?

  • Hallo Süße (sag ich jetzt mal so einfach raus :D )


    das hört sich nach ner Menge verworrenem Zeug an .... ich hab 0,0 Ahnung wie da der "richtige Weg" sein könnte... :( - aber an deiner Stelle würde ich zuallererst mal zur Bank marschieren. Da ihr das Erbe aber ausgeschlagen habt, kann es gut sein, dass ihr keinerlei Auskunft mehr über "eingefrorene Konten" bekommt. Es gibt eine sogenannte "Erbfolge" .... schlagen alle aus, hat der Staat die Macht (oder das Pech) über das Erbe.


    Wer hat denn das Erbe ausgeschlagen ? Du persönlich oder jemand in deinem Namen (da du ja noch nicht volljährig bist) ?


    Der 2. Schritt ist in deinem Fall das Jugendamt ... du bist unter 18 Jahren und damit sind die noch für dich zuständig. Hier genau nachfragen, wer denn nun tatsächlich das Fürsorgerecht hat und ob das irgendwo hinterlegt ist (da du schreibst, dass dein Vater und Stiefmutter kaum der deutschen Sprache mächtig sind - frag dringend nach, wer dir die "Sachlage"jetzt genau erklären kann).


    Ob du das Geld jetzt für einen Urlaub oder einen Führerschein oder sonstige private Dinge benötigst wird niemanden von den Behörden interessieren .... aber du hast ganz klar das Recht zu hinterfragen, wer nun das Kindergeld bezieht und ob dir ein Teil davon zusteht. Des Weiteren steht dir als "Halbwaise" (schimpf nicht, so heißt es eben und ich bin nun mal direkt) auch Waisengeld zu, so lange du noch in der Ausbildung/Schule oder ähnliches bist.


    Versuch mal in eurer Stadt das zuständige Rathaus ausfindig zu machen und dann frag dich durch .... und gib vor allem nicht auf - Ämter sind langatmig und zermürbend... da helfen dann die drei große "H's" : Höfliche Hartnäckigkeit Hilft ;) Dir stehen ganz klar von Staats her entsprechende Unterstützungen zu und da wirst du dich durchfragen und vielleicht sogar durchkämpfen müssen.


    Ich wünsch dir jedenfalls ein megadickes Fell und ganz viel Durchhaltevermögen


    und so ganz nebenbei bekommst du noch nen Drücker :knuddeln:


    alles Liebe
    Kerstin

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

  • Liebe hidumeinstern,
    unter familienkasse-info.de findest du Adressen, Telefonnummern und alles was man über Kindergeld wissen sollte.
    Dein erster Weg aber, wenn du nicht direkt sicher bist wer nun die Vormundschaft über dich besitzt sollte das Jugendamt sein.
    Wie Kerstin schreibt, ist es per Gesetz so das du unter deren Schutz und Verantwortung stehst bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres.


    Die werden dir bei allem helfen was dich betrifft und soweit ich es kenne, werden die auch keine Probleme haben einen Übersetzer zu organisieren um die Sprachprobleme zu überwinden.
    Andere Stellen die dir weiterhelfen würden, sollten wirklich auf deinem Amt zu erfragen sein.
    Solltest du einer Glaubensgemeinschaft angehören wäre auch dort bestimmt ein Mensch der dir weiterhelfen wird.
    Das Netz der Hilfen wird wie ich weiß immer enger und wenn man auch nicht direkt geholfen bekommt manchmal so fidnet man dennoch einen Menschen der einem erst einmal zuhört und weitere Hilfestellen kennt.


    Ich wünsche dir alles was es gerade braucht vor allem schnelle Hilfe.
    Mit lieben Grüßen,
    Funny.

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